Ladesäule in Ihrem Unternehmen obligatorisch, was ist damit?
Immer mehr Menschen steigen wegen der Umweltvorteile und der langfristigen Kosteneinsparungen auf das elektrische Fahren um. Um diese Umstellung zu unterstützen und zu fördern, hat die Europäische Union Richtlinien ausgearbeitet, die den Bau von Ladeinfrastruktur in neuen Nutz- und Wohngebäuden vorschreiben. In diesem Blog gehen wir näher auf diese Verpflichtungen ein und erläutern, was sie für Unternehmen bedeuten.

Verpflichtende Ladeinfrastruktur für neue Bauprojekte
Für Nichtwohngebäude (Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden) mit mehr als 10 Parkplätzen besteht heute die Verpflichtung, mindestens eine Ladestation bereitzustellen. Dies gilt sowohl für Innen- als auch für Außenparkplätze.
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Darüber hinaus müssen für mindestens jeden fünften Parkplatz Leerrohre" installiert werden. Diese Leerrohre ermöglichen die Installation von Ladestationen für Elektroautos zu einem späteren Zeitpunkt ohne größere Renovierungsarbeiten. Dies gibt den Bauherren die Möglichkeit, vorbereitende Maßnahmen für eine elektrische Zukunft zu treffen.
Auffallend am Bericht über die Konsultationsphase ist, dass keine Ausnahme für KMU und Kleinunternehmer gemacht wird. Die europäischen Richtlinien sollen die Verbreitung von Ladestationen auch bei kleineren Unternehmen fördern. Daher scheint es keinen Raum für Ausnahmen von diesen Verpflichtungen zu geben, auch nicht für Gebäude im Besitz von KMU.
Ladeinfrastruktur auch bei Renovierung vorgeschrieben
Die Verpflichtungen für die Ladeinfrastruktur gelten auch für Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden. Dies gilt, wenn die gesamten Renovierungskosten 25 % des Gebäudewertes übersteigen.
Für Stellplätze innerhalb des zu renovierenden Gebäudes gelten die Verpflichtungen zur Ladeinfrastruktur, wenn die Renovierung die Park- oder Elektroinfrastruktur des Gebäudes betrifft. Für Stellplätze außerhalb des Gebäudes gelten diese Verpflichtungen, wenn sich die Renovierung auf die Park- oder Elektroinfrastruktur des Gebäudes bezieht.
Die Verpflichtung entfällt, wenn die Kosten für die Installation von Ladepunkten und die Abtrennung von Leitungen 7 % der gesamten Renovierungskosten übersteigen.
Obligatorische Ladeinfrastruktur für bestehende Nicht-Wohngebäude
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen besteht die Verpflichtung, bis zum 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt zu installieren. Das bedeutet, dass jeder Parkplatz an Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ab diesem Zeitpunkt über mindestens eine Ladestation für Elektroautos verfügen muss.
Erfüllt Ihr Unternehmen die Anforderungen?
Die verpflichtenden Anforderungen an die Ladeinfrastruktur aus den europäischen Richtlinien sind entscheidend, um das Wachstum der Elektromobilität zu unterstützen. Sie gelten nicht nur für neue Gebäude, sondern auch für Renovierungen und bestehende Nichtwohngebäude. Obwohl für kleine Unternehmen keine Ausnahmen gemacht werden, ist diese Verpflichtung ein Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und elektrischen Zukunft der Mobilität.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Bauträger, Bauherren und Eigentümer sich dieser Verpflichtungen bewusst sind und die notwendigen Schritte unternehmen, um sie zu erfüllen. Gemeinsam können wir zu einer grüneren und saubereren Mobilität für alle beitragen.